Unser Immobilien-Service für ihre Immobilienpläne

Immobilienmakler-Immobilien-Service-Stuttgart-Ludwigsburg-Wertermittlung-Objektplanung-Renovieren-Verkaufen-Vermieten-Immobilien-Kauf-Immobilienberatung beim Immobilienmakler

Alles Rund um Ihre Immobilie. Ihr Immobilienmakler-Immobilienvermittler in Stuttgart-Gerlingen-Leonberg-Ludwigsburg – Fragen? ► 0173 – 30 30 100 

✔️Verkauf ✔️Vermietung ✔️Beratung ✔️Kauf ✔️Bewertung ✔️Haushaltsauflösung ✔️Planen ✔️Renovieren✔️ Senioren ✔️Begleitung. ✔️Wertermittlung ✔️Finanzierung ✔️Gewerbeimmobilien ✔️Luxusimmobilien ✔️ Immobilien-Fachbegriffe-Immobilien-Lexikon -Immobilien-Glossar ✔️Referenzen ✔️Aktuelle Objekte , Immobilienberatung und Immobilienmakler für alle Immobilienarten-Immobilien Serviceleistung-Immobilienplanung-Immobilienbegleitung. 

Immobilienmakler-Immobilien-Service-Stuttgart-Ludwigsburg-Wertermittlung-Objektplanung-Renovieren-Verkaufen-Vermieten-Immobilien-Kauf-Immobilienberatung beim Immobilienmakler

Ihr unabhäniger Immobilienmakler in Stuttgart, Gerlingen, Leonberg und Ludwigsburg

Immobilien Service Beratung Kompetenz und Erfolg Immobilie verkaufen

o Wertermittlung und Verkaufspreis Empfehlung

o Begutachung von Grundstücken und Gebäuden

ο Komplexe Objekt Erfassung

o Objektunterlagen Prüfung

o Objektanalyse

o Marktanalysen Erstellung

ο Exzellente Exposé Erstellung

ο Bonitätsprüfung im gewünschten Rahmen

ο Exklusive Interessenten im Inmarket

ο Strategische Vermarktung

ο Diskrete Besichtigungen

ο Vertragsvorbereitung und Notartermin

ο Abschluss Termin

ο VIP-Service

ο Renovierungen

ο Immobilienplanung

ο Projektbegleitung

Wir vermarkten Werte zum Bestpreis.


Immobiliensevice-logo-gerlingen

Nehmen Sie sich jetzt ein paar Minuten

für Ihre Fragen und rufen mich 

unter 0173 – 30 30 100  an.

Ihre Immobilienberaterin und Immobilienvermittlerin Claudia Goldschmidt



Im Immobilienservice bieten wir eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die im Zusammenhang mit Immobilien stehen und sowohl für Eigentümer als auch für Mieter oder Käufer von Bedeutung sind. Zu unseren Hauptbereichen gehört die Vermietung und der Verkauf von Immobilien. Wir unterstützen Eigentümer dabei, ihre Immobilien zu vermieten oder zu verkaufen, indem wir die Vermarktung übernehmen, Besichtigungen durchführen und Miet- oder Kaufverträge verhandeln sowie die Sichtung von Dokumenten. Ein weiterer wichtiger Aspekt unserer Arbeit ist die Objektverwaltung, die die Verwaltung von Mietobjekten umfasst. Hierzu gehören die Mietersuche, die Erstellung von Mietverträgen sowie die Instandhaltung der Immobilien. Durch unsere Objektbegleitung stellen wir sicher, dass die Immobilien in gutem Zustand bleiben wenn der Eigentümer nicht vor Ort ist.

Darüber hinaus bieten wir auch Bewertungsdienste an, um den Marktwert und Verkaufspreis einer Immobilie zu bestimmen. Dies ist für Käufer, Verkäufer und Investoren von großer Bedeutung, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Beratung ist ein zentraler Bestandteil unseres Services, wobei wir potenziellen Käufern oder Investoren helfen, die richtige Immobilie zu finden oder die besten Investitionsmöglichkeiten zu identifizieren. Dies kann auch eine eingeschrenkte rechtliche und steuerliche Beratung umfassen. Zudem unterstützen wir bei der Finanzierung von Immobilien, indem wir geeignete Hypotheken oder Kredite besprechen.

Ein weiterer Bereich unseres Immobilienservices ist die Planung von technischen und infrastrukturellen Dienstleistungen, die erforderlich sind, um den Betrieb der Immobilie zu gewährleisten.

Schließlich führen wir oft Marktforschungen durch, um Trends im Immobilienmarkt zu analysieren und unseren Kunden wertvolle Informationen über Angebot und Nachfrage zu liefern. Unser Immobilienservice zielt darauf ab, den Prozess des Kaufens, Verkaufens, Vermietens oder Verwaltens von Immobilien zu erleichtern und sicherzustellen, dass alle Beteiligten gut informiert und unterstützt werden.

Verschiedene Immobilien in Stuttgart Immobilie verkaufen in Stuttgart, Haeuser und Wohnungen Gerlingen Ludwigsburg Immobilienberaterin und Immobilienvermittler Immobilienservice
Immobilien_Beratung_Stuttgart-Marktpreis_Wertermittlung_Strathegie_Haus_verkauf

Gesetzliche Vorgaben und wichtige Aspekte beim Immobilien Verkauf.

Beim Verkauf einer Immobilie sind verschiedene gesetzliche Vorgaben zu beachten, die sowohl den Verkaufsprozess als auch die Rechte und Pflichten von Verkäufern und Käufern regeln. Eine der zentralen Vorschriften findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in § 311b, der besagt, dass der Kaufvertrag über Grundstücke der notariellen Beurkundung bedarf. Dies bedeutet, dass der Verkauf einer Immobilie nur dann rechtlich wirksam ist, wenn er von einem Notar beurkundet wird. Der Notar hat die Aufgabe, die Parteien über die rechtlichen Konsequenzen des Vertrags aufzuklären und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen und Dokumente vorliegen.

Darüber hinaus regelt § 433 BGB die Pflichten des Verkäufers, der verpflichtet ist, dem Käufer das Eigentum an der Immobilie zu verschaffen und die Immobilie in einem mangelfreien Zustand zu übergeben. Verkäufer müssen daher alle bekannten Mängel offenlegen, da sie andernfalls für versteckte Mängel haftbar gemacht werden können. Dies ist besonders wichtig, um rechtlichen Auseinandersetzungen nach dem Verkauf vorzubeugen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Eintragung ins Grundbuch, die durch die Grundbuchordnung (GBO) geregelt wird. Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags muss der Notar die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch beantragen. Diese Eintragung ist entscheidend, da sie die rechtliche Grundlage für das Eigentum an der Immobilie darstellt und Dritten gegenüber wirkt.

Wenn es sich um den Verkauf einer Eigentumswohnung handelt, sind die Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) von Bedeutung. Dieses Gesetz regelt die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer sowie die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Verkäufer müssen sicherstellen, dass alle Beschlüsse der Eigentümerversammlung und die Teilungserklärung ordnungsgemäß dokumentiert sind, da diese Informationen für potenzielle Käufer von Interesse sind.

Ein weiterer gesetzlicher Aspekt ist die Energieeinsparverordnung (EnEV), die Verkäufer verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Dieser Ausweis gibt Auskunft über den energetischen Zustand der Immobilie und ist ein wichtiges Dokument, das potenziellen Käufern Informationen über die Energieeffizienz der Immobilie liefert. Die EnEV legt fest, welche Informationen im Energieausweis enthalten sein müssen und in welchen Fällen dieser vorgelegt werden muss.

Wenn ein Immobilienmakler in den Verkaufsprozess involviert ist, kommen die Vorschriften des BGB über den Maklervertrag (§§ 652 ff. BGB) zur Anwendung. Der Makler hat die Pflicht, transparent über seine Provisionen zu informieren und die Interessen des Verkäufers zu wahren. Verkäufer sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie dem Makler eine Provision zahlen müssen, die in der Regel einen bestimmten Prozentsatz des Verkaufspreises beträgt.

Steuerliche Aspekte spielen ebenfalls eine wichtige Rolle beim Immobilienverkauf. Der Verkauf unterliegt der Grunderwerbsteuer, die in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt ist. In der Regel ist der Käufer für die Zahlung dieser Steuer verantwortlich, jedoch kann dies auch vertraglich anders geregelt werden. Zudem müssen Verkäufer die möglichen steuerlichen Konsequenzen des Verkaufs beachten, insbesondere wenn sie einen Gewinn erzielen. Die Regelungen hierzu finden sich im Einkommensteuergesetz (EStG), das die Kapitalertragssteuer auf Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien regelt.

Schließlich ist auch der Datenschutz von Bedeutung, insbesondere im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Verkäufer müssen sicherstellen, dass sie die personenbezogenen Daten potenzieller Käufer rechtmäßig erheben und verarbeiten. Dies umfasst die Einholung von Einwilligungen zur Datenverarbeitung sowie die transparente Information über die Verwendung der Daten.